Gewaltprävention am Arbeitsplatz
Viele Maßnahmen zum betrieblichen Arbeitsschutz sind für Arbeitgeber im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Zur Vermeidung von Gefahren, gelten sichere Arbeitsplatzeinrichtungen, eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes und –wenn erforderlich– die persönliche Schutzausrüstung zu den Standards der meisten Unternehmen in der heutigen Zeit. Aber was ist, wenn an Arbeitsplätzen Menschen zur Gefahr für Menschen werden können? Gibt es in ihrem Unternehmen “Gewalt am Arbeitsplatz“? Ist ihr Unternehmen darauf vorbereitet?
Die Erscheinungsformen der Gewalt mit denen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere mit Publikums- oder Kundenkontakt konfrontiert werden, sind vielschichtig. Von verbalen Beleidigungen bis hin zu Gewaltszenarien, die das Eingreifen von spezialisierten Polizeikräften erforderlich machen, ist alles möglich. Die Beispiele hierzu, gerade auch in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, finden sich fast täglich in den verschiedenen Medien.
Gewaltpräventions- und Notfallpläne für Ihr Einsatzgebiet
Welche betrieblichen Voraussetzungen sind erforderlich für einen sicheren und gewaltfreien Arbeitsplatz? Welche Handlungsmöglichkeiten und Verhaltensweisen für unterschiedliche Gefährdungsstufen kennen Sie und ihre Mitarbeiter zur Bewältigung bedrohlicher Situationen? Und wenn etwas passiert ist, was dann? Welches (Notfall-)Konzept hat ihr Unternehmen, um den Erscheinungsformen der Gewalt zu begegnen?
Das wissen Sie nicht genau? Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne dabei, für ihr Unternehmen und zur Sicherheit ihrer Beschäftigten gemeinsam mit Ihnen die obigen Fragen zu klären.
Die Broschüre "Gewaltprävention - ein Thema für öffentliche Verwaltungen?! - Das Aachener Modell"
(Reduzierung von Bedrohungen und Übergriffen an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr)
können Sie hier abrufen.
zurück
Kontakt zu conkret
Fax: 0241 - 900 7924
E-Mail: XufLt97UWHVmTHQ5N1VpbmZvQGNvbmtyZXQuaW5mb1JncE52WnplRgpNvZze